Information zur Ferienbetreuung

  1. Was bedeutet Ferienbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ferienbetreuung von bis zu 10 Wochen pro Schuljahr (von insgesamt 14 Wochen Schulferien).
Die Ferienbetreuung richtet sich an Familien, die während der Ferienzeiten Unterstützung benötigen. Ein Teil der entstehenden Kosten muss von den Eltern selbst getragen werden (siehe unten „Kosten“)
  1. Wer darf in die Ferienbetreuung?
Der gesetzliche Anspruch auf die Ferienbetreuung wird schrittweise erweitert.
  • Im Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1. Klasse
  • Im Schuljahr 2027/2028 dann für Kinder der 1. und 2. Klasse
  • Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch auf alle Grundschulkinder ausgeweitet
Sollten nach Ablauf der Anmeldefrist noch freie Plätze vorhanden sein, können diese selbstverständlich auch an die Kinder anderer Jahrgangsstufen vergeben werden, die noch keinen gesetzlichen Anspruch haben.
Informationen über den Rechtsanspruch finden sie unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966 )

Wo und Wann kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldefrist für den Rechtsanspruch ist zukünftig verbindlich der 30. April des vorhergehenden Schuljahres. Bis zu diesem Termin muss die Anmeldung erfolgt sein.
Da das Gesetzt erst zum 01.04.2026 verabschiedet wurde, haben wir für das neue Schuljahr eine andere Frist festgesetzt. Der Stichtag für das Schuljahr 2026/2027 (ab Herbstferien) ist der 15.07.2026. Bitte melden Sie ihr Kind bis zu diesem Tag verbindlich unter folgendem Link bzw. QR-Code an. Anmeldung
Kinder die später angemeldet werden, können nur noch auf Anfrage und bei freien Plätzen aufgenommen werden.

Ihr Kind ist krank

Kranke Kinder (Stärkere Erkältungssymptome, Fieber) können wir nicht aufnehmen. Bitte helfen Sie mit, dass die Betreuung für alle Kinder ein Ort mit der größtmöglichen Sicherheit vor Ansteckung sein kann.

Was wird mit den Kindern gemacht?

In der Ferieninsel Burgau werden die Kinder von pädagogischem Fachpersonal sinnvoll, zuverlässig und altersgerecht betreut. Das Ferienprogramm bietet abwechslungsreiche Aktivitäten aus verschiedenen Bereichen wie Sport, Kreativität, Spiel und Musik. Gemeinsam mit den Kindern werden Aktionen geplant und umgesetzt. Auch Ausflüge sowie ausreichend Zeit für freies Spiel gehören zum Angebot.
Im Mittelpunkt stehen dabei Spaß, Gemeinschaft und eine entspannte Ferienzeit für die Kinder –gleichzeitig sollen Familien entlastet werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ferienwochen finden Sie zeitnah auf der Homepage von ProArbeit Günzburg.

Wann findet die Ferienbetreuung statt?

Die Betreuung findet täglich (Montag – Freitag) von 07:30 – 16:00 Uhr in den bayrischen Schulferien statt. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt.
Ein früherer Betreuungsbeginn kann nur in Abstimmung mit dem Träger erfolgen.
Für die folgenden Ferienzeiten wird eine Betreuung angeboten:
Herbstferien
Montag 02.11. – Freitag 06.11.2026
Weihnachtsferien
Montag 04.01. – Freitag 08.01.2027
Osterferien
Montag 22.03. – Freitag 02.04.2027 (Feiertage 26.3./29.3.)
Pfingstferien
Dienstag 18.5. – Freitag 28.05.2027 (Feiertage 17.5./27.5.)
Sommerferien
Montag 02.08. – Freitag 13.08.2027
Sommerferien
Montag 30.08. – Freitag 10.09.2027

Wo findet die Ferienbetreuung statt?

Im Landkreis Günzburg werden sogenannte „Ferieninseln“ eingerichtet. Diese Standorte übernehmen die Betreuung auch für umliegende Gemeinden. In den Räumen der Ganztagesbetreuung in der Grundschule Burgau wird eine Ferieninsel entstehen.
Zur Ferieninsel Burgau gehören folgende Orte
  • Burgau
  • Jettingen- Scheppach
  • Offingen
  • Gundremmingen
  • Haldenwang
  • Röfingen
  • Landensberg
  • Dürrlauingen
  • Winterbach
  • Rettenbach
Eine Anmeldung von Familien, die nicht an einer der hier aufgeführten Orte wohnhaft sind, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Die Ferienbetreuung für die Ferieninsel Burgau wird vom Träger ProArbeit übernommen.

Stornierungen

Eine Stornierung ist nur 3 Monate vor dem jeweiligen Ferienbeginn kostenlos möglich. Danach fallen Gebühren an.

Wieviel kostet es?

Die Betreuung kann nur wochenweise mit Mittagessen gebucht werden. Einzelne Tage sind nicht buchbar. Die Kosten belaufen sich auf 250,- € pro Woche und Kind zzgl. ca. 5,50 € für Mittagessen pro Tag und pro Kind. Zusätzliche Kosten für Ausflüge können ebenfalls entstehen.
Sie erhalten ca. 8 Wochen vor Ferienbeginn eine Rechnung von uns, die nach erhalt innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.

Anmeldeformular Ferienbetreuung für Schuljahr2026/2027

Ferien: KW: Datum:
Herbst 45 Montag 02.11. – Freitag 06.11.2026
Weihnachten 01 Montag 04.01. – Freitag 08.01.2027

(Feiertag 06.01.2026)

Ostern 12 Montag 22.03. – Donnerstag 25.03.2027

(Feiertag 26.03.)

Ostern 13 Montag 30.03. – Freitag 02.04.2027

(Feiertag 29.03.)

Pfingsten 20 Dienstag 18.05. – Freitag 21.05.2027

(Feiertag 17.5.)

Pfingsten 21 Montag 24.05. – Freitag 28.05.2027

(Feiertag 27.05.)

Sommer 31 Montag 02.08. – Freitag 06.08.2027
Sommer 32 Montag 09.08. – Freitag 13.08.2027
Sommer 34 Montag 30.08. – Freitag 03.09.2027
Sommer 35 Montag 06.09. – Freitag 10.09.2027