| Ferien: | KW: | Datum: |
| Weihnachten | 01 | Montag 04.01. – Freitag 08.01.2027 (Feiertag 06.01.2026) |
| Winter | 06 | Montag 08.02. – Freitag 12.02.2027
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| Ostern | 12 | Montag 22.03. – Donnerstag 25.03.2027 (Feiertag 26.03.) |
| Ostern | 13 | Montag 30.03. – Freitag 02.04.2027 (Feiertag 29.03.) |
| Pfingsten | 20 | Dienstag 18.05. – Freitag 21.05.2027 (Feiertag 17.5.) |
| Pfingsten | 21 | Montag 24.05. – Freitag 28.05.2027 (Feiertag 27.05.) |
| Sommer | 31 | Montag 02.08. – Freitag 06.08.2027 |
| Sommer | 32 | Montag 09.08. – Freitag 13.08.2027 |
| Sommer | 33 | Montag 16.08. – Freitag 20.08.2027 |
| Sommer | 34 | Montag 23.08. – Freitag 27.08.2027 |
Information zur Ferienbetreuung
Was bedeutet Ferienbetreuung ?
Ab dem Schuljahr 202672027 haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ferienbetreuung von bis zu 10 Wochen pro Schuljahr (von insgesamt 14 Wochen Schulferien).
Die Ferienbetreuung richtet sich an Familien, die während der Ferienzeiten Unterstützung benötigen. Ein Teil der entstehenden Kosten muss von den Eltern selbst getragen werden (siehe unter „Kosten“)
Wer darf in die Ferienbetreuung ?
Der gesetzliche Anspruch auf die Ferienbetreuung wird schrittweise erweitert.
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Im Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1.Klasse
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Im Schuljahr 2027/2028 dann für Kinder der 1. und 2.Klasse
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Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird der Anspruch auf alle Grundschulkinder ausgeweitet
Sollten nach Ablauf der Anmeldefrist noch freie Plätze vorhanden sein, können diese selbstverständlich auch an die Kinder anderer Jahrgangsstufen vergeben werden, die noch keinen gesetzlichen Anspruch haben.
Informationen über den Rechtsanspruch finden sie unter:
https://www.bmbfsfj/ministerum/gesetzte/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966
Wo und Wann kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldefrist für den Rechtsanspruch ist zukünftig verbindlich der 30. April des vorhergehenden Schuljahres. Bis zu diesem Termin muss die Anmeldung erfolgt sein.
Da das Gesetzt erst zum 01.04.2026 verabschiedet wurde, haben wir für das neue Schuljahr eine andere Frist festgesetzt. Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/2027 ist der 15.11.2026. Bitte melden Sie ihr Kind bis zu diesem Tag verbindlich an.
Kinder die später angemeldet werden, können nur noch auf Anfrage und bei freien Plätzen aufgenommen werden.
Ihr Kind ist krank
Kranke Kinder (Stärkere Erkältungssymptome, Fieber) können wir nicht aufnehmen. Bitte helfen Sie mit, dass die Betreuung für alle Kinder ein Ort mit der größtmöglichen Sicherheit vor Ansteckung sein kann.
Was wird mit den Kindern gemacht?
In der Ferieninsel Burgau werden die Kinder von pädagogischem Fachpersonal sinnvoll, zuverlässig und altersgerecht betreut. Das Ferienprogramm bietet abwechslungsreiche Aktivitäten aus verschiedenen Bereichen wie Sport, Kreativität, Spiel und Musik. Gemeinsam mit den Kindern werden Aktionen geplant und umgesetzt. Auch Ausflüge sowie ausreichend Zeit für freies Spiel gehören zum Angebot.
Im Mittelpunkt stehen dabei Spaß, Gemeinschaft und eine entspannte Ferienzeit für die Kinder –gleichzeitig sollen Familien entlastet werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ferienwochen finden Sie zeitnah auf der Homepage von ProArbeit Günzburg.
Wann findet die Ferienbetreuung statt?
Die Betreuung findet täglich (Montag – Freitag) von 07:30 – 16:00 Uhr in den bayrischen Schulferien statt. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt.
Ein früherer Betreuungsbeginn kann nur in Abstimmung mit dem Träger erfolgen.
Für die folgenden Ferienzeiten wird eine Betreuung angeboten:
Weihnachtsferien | Montag 04.01. – Freitag 08.01.2027 (Feiertag 06.01) |
Winterferien | Montag 08.02. – Freitag 12.02.2027 |
Osterferien | Montag 22.03. – Freitag 02.04.2027 (Feiertage 26.3./29.3.) |
Pfingstferien | Dienstag 18.5. – Freitag 28.05.2027 (Feiertage 17.5./27.5.) |
Sommerferien | Montag 02.08. – Freitag 27.08.2027 |
Wo findet die Ferienbetreuung statt?
Wo findet die Ferienbetreuung statt?
Im Landkreis Günzburg werden sogenannte „Ferieninseln“ eingerichtet. Diese Standorte übernehmen die Betreuung auch für umliegende Gemeinden. Ferieninsel Krumbach findet in den OGTS Räumen der Grundschule Krumbach statt.
Zur Ferieninsel Krumbach gehören die beteiligen Gemeinden zu den folgenden Städten/Märkten/Gemeinden:
Stadt Krumbach
Markt Neuburg a. d. Kammel
Gemeinde Aletshausen
Gemeinde Breitenthal
Gemeinde Deisenhausen
Gemeinde Ebershausen
Gemeinde Waltenhausesn
Gemeinde Wiesenbach
Eine Anmeldung von Familien, die nicht an einer der hier aufgeführten Orte wohnhaft sind, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Die Ferienbetreuung für die Ferieninsel Burgau wird vom Träger ProArbeit übernommen.